Motorradfahrer aufgepasst

Verfasst 15. Oktober 2009 von yoman
Kategorien: Uncategorized

Derzeit wird das Thema Wechsel der Kfz Versicherung wieder auf allen Kanälen heiss diskutiert. Soll man wechseln, worauf sollte man aufpassen und welche Versicherung ist die günstigste? Dabei wird meist ein Aspekt übersehen: auch Motorräder sind Kraftfahrzeuge!
Es können also auch Motorradfahrer ihre Versicherung zum Jahresende kündigen und von den Vorteilen der neuen Tarife bzw. der neuen Einstufungen profitieren. Aber wo gibt es Informationen dazu ? Tarifchecks.de bietet eine spezielle Seite dafür: Alles rund um die Motorradversicherung.
Wichtig ist natürlich zu wissen, was brauch ich eigentlich und welche Leistungen sind mir wichtig. Dann kann man schon den einen oder anderen Euro sparen.

Renten Chaos

Verfasst 14. September 2009 von yoman
Kategorien: Finanzen, Versicherung

Das Bundesversicherungsamts hat kürzlich mitgeteilt, dass über 800 Rentner mit Nachzahlungen rechnen können, da die Rente falsch veranschlagt wurde.
Das ist natürlich eine gute Sache für die notorisch klammen Rentern, aber wie kann so etwas passieren? Verstehen die Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger ihre eigenen Formulare nicht?
Die Rentner sollen laut Bundesversicherungsamt nicht selbständig aktiv werden, aber die Frage ist m.E. berechtig, ob die Sachbearbeiter die Lage jetzt besser verstehen oder immer noch nicht in der Lage sind, die richtige Rente für den oder die betroffenen auszuwählen. Zumal die Prüfungen mindestens bis Anfang 2010 dauern werden.
Wäre ich Rentner, würde ich selbst aktiv werden und nochmal genau nachfragen.
Dabei sollte man genau auf die folgenden Punkte achten:

  • Berufsausbildungszeiten
  • Berufsausbildungszeiten
  • Rentenart prüfen:
    1. Altersrentenart für Frauen
    2. Arbeitslosigkeit oder nach Teilzeit
    3. Regelaltersrente
    4. Altersrente für langjährig Versicherte
    5. Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige
    6. Erwerbsminderungsrente
    7. Witwenrente, Witwerrente
    8. Erziehungsrente
    9. Waisenrente

Hier sollte jeder Rentenberechtigte genau prüfen, welche Wahlmöglichkeiten für ihn brestehen und welche Rentenart die günstigere für seine Situation ist.

KFZ Versicherung 2010

Verfasst 8. September 2009 von yoman
Kategorien: KFZ Versicherung, Versicherung

Langsam ist es wieder soweit. Die Versicherungsgesellschaften haben bereits ihre Tarife für 2010 festgelegt und in vielen Fällen sind sie auch schon online. Wer dem Sport frönt, jedes Jahr die Kfz Versicherung zu wechseln, der sollte sich langsam warmlaufen.
Jedes Jahr bemühen sich große und kleine Versicherer um neue Kunden. Für Versicherungsnehmer ist allerdings entscheidend, nicht nur die Preise sondern auch die Leistungen der verschiedenen Assekuranzen unabhängig und umfassend zu vergleichen.
Versicherungsexperten meine, dass es zu Unterschieden von über 50% bei den unterschiedlichen Gesellschaften kommen kann. Ein Versicherungsvergleich ist daher obligatorisch.

Neue Typklassen der Autoversicherung

Verfasst 26. August 2009 von yoman
Kategorien: KFZ Versicherung, Versicherung

Vom GDV wurden nun die neuen Typklassen für die Kfz Versicherung bekannt gegeben:

  • 72,8 Prozent der haftpflichtversicherten Autos behalten ihre Typklasse
  • 2% Prozent aller Autos in der Haftpflichtversicherung werden um 2 oder mehr Klassen verschoben.
  • der rest verändert sich um eine Klasse
  • 37 Prozent der Fahrzeuge werden bei Vollkasko in eine andere Kategorie eingestuft
  • 38,8 Prozent bei Teilkasko umgestuft.

Die neuen Typklassen gelten ab sofort, werden bei laufenden Verträgen aber erst ab dem 01.01. eingeführt.

Die großen Verlierer sind laut Handelsblatt:

  • Peugeot 308
  • Fiat 500
  • VW Golf V
  • Citroen C2
  • Fiat Marea 2.0
  • Opel Vectra

Die Gewinner:

  • Audi 80
  • Mercedes E 220 CDI T-Modell
  • Audi 200 Turbo Quattro
  • BMW 525 TDI
  • E-Klasse 220 CDI
  • BMW X5 4.6

Kfz Versicherung bei der Allianz24

Verfasst 13. August 2009 von yoman
Kategorien: Finanzen, News, Versicherung

Aus der Allianz24 wird jetzt die Allsecur.

Dem Impressum der neuen Seite kann man entnehmen, dass dahinter immer noch die
Vereinte Spezial Versicherung AG steht. Zwar wird angegeben, dass dies mit dem Ziel der Integration in die internationale Direktmarke Allsecur erfolgt, allerdings darf vermutet werden, dass zumindest einer der Gründe auch darin besteht, die Direktmarke stärker von der Hauptmarke und damit von deren Vertretern abzugrenzen.

Alle existierenden Verträge behalten übrigens ihre Gültigkeit, für die Versicherungsnehmnr wird sich nichts ändern.

KFZ-Zulassungen im ersten Halbjahr 2007

Verfasst 30. Juli 2007 von yoman
Kategorien: News

159 000 Autos wurden in diesem Jahr weniger Neuzulassungen verezeichnet als im ersten Halbjahr 2006! Das entspricht nach Informationen des Kraftfahrt-Bundesamts einem Rückgang von 9,2%. Entgegen dem aktuellen Hype zum Thema Klimawandel wurden in den ersten sechs Monaten mehr Sportautos (+17%) und mehr Geländefahrzeuge (+5,2%) zugelassen. In diesen Segmenten sorgten vor allem die beiden bayrischen Anbieter für die Klassenbesten: der Audi TT bei Sportwägen und der  BMW X3 bei Geländewägen. Auch Krafträder konnten bis einschließlich Juni 2007 geringfügig zulegen.

Für die Endkunden ist dies grundlegend von Vorteil, da wie mehrfach zu lesen war (z.B. Zeit), dies zu einem durchschnittlichen Rabatt von ca. 17% der Neuwagen auf die Listenpreise führt.

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Verfasst 16. Juli 2007 von yobern
Kategorien: News

Grundsätzlich fällt neben dem Aufenhalt am Arbeitsplatz nur der direkte Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen und darf nicht eigenwirtschaftlichen Interessen dienen. Macht der Arbeitnehmer einen Umweg, zahlt die Unfallversicherung aus diesen Gründen häufig nicht. Wurde der Umweg allerdings aufgrund einer kürzeren Fahrzeit oder einer besseren Fahrqualität gewählt, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung den Schutz.

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hatte über zwei solcher Fälle zu entscheiden. Im ersten Fall (Az. L 6 U 118/04) war der Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit mit seinem Motorrad tödlich verunglückt. Anstelle des direkten Wegs von der Arbeit nach Hause hatte er einen einen nahezu doppelt so langen Umweg gewählt. Allerdings nahm er diesen Weg nur, da sich auf der direkten Fahrstrecke zahlreiche Baustellen befanden und der Umweg deswegen erheblich günstiger war. In diesem Fall sprachen die Richter den Hinterbliebenen des tödlich verunglückten Versicherten gegen die gesetzliche Unfallversicherung einen Anspruch auf Rentenleistungen zu, da die gewählte Fahrstrecke nach Fahrzeit und Fahrqualität erheblich günstiger als der direkte Weg war. Trotz des Umwegs sahen die Richter hier den inneren sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung.

Ganz anders entschieden die Richter in einem anderem Fall (Az. L 6 U 157/04). Es ging dabei um einen Versicherten, der nach einem Wochenendbesuch bei seinen 250km entfernt lebenden Verwandten zur Arbeit fuhr und hierbei einen Unfall hatte. Hier lehnten die Richter einen Anspruch gegen die Versicherung ab, weil hier bei der Wahl des Umwegs zur Arbeit primär die eigenwirtschaftlichen Interessen – sprich der Verwandtschaftsbesuch – im Vordergrund standen.

Wer nicht nur auch am Arbeitsplatz bzw.  auf dem Weg zur Arbeit und zurück geschützt sein möchte, kann auch eine private Unfallversicherung abschließen. Diese bewahrt Sie vor den finanziellen Risiken einer unfallbedingten Invalidität rund um die Uhr, im Beruf, Haushalt, Straßenverkehr sowie beim Sport und in der Freizeit und gilt in der Regel auch weltweit.

Rückkehrrecht in die Private Krankenversicherung seit dem 1. Juli

Verfasst 12. Juli 2007 von yobern
Kategorien: Uncategorized

Im Rahmen der Gesundheitsreform durften bereits zum 1. April ehemals gesetzlich Versicherte zu ihrer Krankenkasse zurückkehren. Seit dem 1. Juli gilt dieses Rückkehrrecht auch für frühere Mitglieder der privaten Krankenversicherung, die ihren Schutz verloren haben. Davon sind vor allem diejenigen betroffen, die noch nie versichert waren, wie zum Beispiel Selbstständige. Aber auch für Personen, die lange Zeit im Ausland gearbeitet haben und nach ihrer Rückkehr nach Deutschland nicht mehr versichert sind, besteht nun das Recht auf Versicherungsschutz.

Gemäß der Vorgabe von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bildet das Recht, sich gegen Krankheit zu versichern, eines der zentralen Kernelemente der Gesundheitsreform. Aus diesem Grund können von nun an auch Personen, die ihren Versicherungsschutz beispielsweise aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten verloren haben, wieder Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden. Denn künftig dürfen die privaten Versicherer niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter abweisen und deswegen auch nicht die Prämie erhöhen. Allerdings stehen den Verbrauchern nicht alle Tarife offen, sondern nur der so genannte Standardtarif. Dieser darf nicht mehr kosten als die gesetzliche Variante und auch der Leistungskatalog ist mit den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar.

Aber auch eine weitere Neuerung tritt in Kraft: Die Gesundheitsreform sieht für Privatversicherte, die sich in einer Notlage befinden, Preisnachlässe vor. Wer zum Beispiel ein sehr geringes Einkommen hat, muss unter Umständen nur den halben Beitrag zahlen. Wer auch dazu nicht in der Lage ist, bekommt einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit oder vom Sozialamt.

Verfasst 9. Juli 2007 von yobern
Kategorien: News

Laut der neuesten Statistik des Deutsche Jagdschutzverbandes (DjV) sind allein im Jahre 2006 220.000 Tiere durch einen Unfall auf deutschen Straßen getötet worden. Die den Versicherungen gemeldeten Schäden an Fahrzeugen lagen demnach bei mehr als 400 Millionen Euro.

Schäden, die durch einen Wildunfall entstehen, sind in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Diese zahlt bei Zusammenstößen mit Rehen, Hirschen, Füchsen, Wildschweinen, Wildkatzen, Feldhasen, Mardern oder Dachsen. Unfälle mit anderen Tieren, wie z.B. Hunden, Katzen, Rindern, Schafen oder Federwild sind in der Teilkaskoversicherung nicht versichert.

In bestimmten Fällen muss die Versicherung auch zahlen, wenn es nicht zum direkten Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Ist der Fahrer einem Tier ausgewichen, um einen größeren Schaden abzuwenden und dadurch in einen Unfall verwickelt worden, kann die Versicherung in der Leistungspflicht sein. Allerdings liegt die Beweispflicht hierbei beim Versicherungsnehmer. Aus diesem Grund ist es in jedem Fall ratsam, alle Hinweise auf einen Wildunfall zu sichern und am besten auch Zeugen für den Unfallhergang benennen zu können. Dies erleichtert die Schadensabwicklung mit der Kfz-Versicherung immens.

ADAC bald mit eigener Kfz-Versicherung

Verfasst 5. Juli 2007 von yobern
Kategorien: News

Der ADAC plant mit Hilfe neuer Angebote dieses Jahr erstmals die Schwelle von 16 Millionen Mitgliedern zu überschreiten. Dazu wird der Automobilclub noch in diesem Jahr gemeinsam mit der Zürich Gruppe eine eigene Aktiengesellschaft gründen, um den Bereich der Kfz-Versicherung erheblich auszubauen, kündigte ADAC-Präsident Peter Meyer an. Dabei lägen die Ziele für den Automobilclub nicht im wirtschaftlichen Bereich. Vielmehr möchte man die bisherigen Anbieter stärker unter Druck setzen, damit diese sich verbraucherfreundlicher verhielten.

Vorbild dafür ist die bereits erfolgreiche Unfallversicherung des ADAC. Doch auch in der neuen Versicherungssparte möchte der ADAC mit attraktiven Leistungen überzeugen, und nicht mit Billigangeboten die Kundschaft ködern. „Wir wollen eine ordentliche Versicherung, die keine Schadens-Verweigerungs-Gesellschaft ist“, so Meyer gegenüber der Presse. Äußerst schwierig soll sich auch die Suche nach einem Kooperationspartner gestaltet haben. Nun soll die Zürich-Gruppe 51 Prozent an dem neuen Unternehmen halten und er ADAC 49 Prozent. Das neue Unternehmen soll nach der Ankündigung des ADAC-Präsidenten seinen Betrieb im Herbst aufnehmen. Erst dann könnten nähere Informationen zu den Leistungen und Tarifen der neuen Kfz-Versicherung gemacht werden.

Mit dem Auto ins Ausland – Grüne Versicherungskarte besorgen!

Verfasst 2. Juli 2007 von yobern
Kategorien: News

Wer seinen Urlaub im Ausland geplant hat und mit dem PKW anreist, der sollte sich vorher auf jeden Fall eine grüne Versicherungskarte von seiner Versicherung besorgen. Darauf hat der Bund der Versicherten (BdV) im Hinblick auf die jetzt in mehreren Bundesländern beginnenden Sommerferien hingewiesen.

Die grüne Versicherungskarte gilt als internationaler Versicherungsschutz, der inländische Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls mit einem ausländischen Teilnehmer schützen soll. Sie bescheinigt den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Neben allen wichtigen Daten über Fahrzeug, Halter und Versicherung, die im Falle eines Unfalls benötigt werden, enthält die Karte auch die Adressen der Grüne-Karte-Büros, an die sich der Geschädigte wenden kann.

Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und einige Mittelmeeranrainerstaaten begrenzt. Insgesamt sind es immerhin 44 Länder, die an diesem Programm teilnehmen. Zusätzlich zur Grünen Karte sollte auch immer der Europäische Unfallbericht auf Auslandsreisen mit an Bord sein. Dieser ist in verschiedenen Sprachen erhältlich und erleichtert im Fall der Fälle die Unfallprotokollierung immens. Die Grüne Karte sowie den Europäischen Unfallbericht erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.

Versicherung muss Pflichtverstoß beweisen

Verfasst 28. Juni 2007 von yobern
Kategorien: News

Verweigert eine Versicherung jegliche Leistung mit dem Hinweis auf eine Pflichtverletzung des Versicherten, dann muss sie dafür auch Beweise liefern. Dies geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken (Az.: 5 U 137/06) hervor. Im vorliegenden Fall ging es um eine Risiko-Lebensversicherung, die ein Arbeitnehmer zu Gunsten seiner Ehefrau als Bezugsberechtigte abgeschlossen hatte. Nach Absendung des Versicherungsantrages und noch vor Zugang der Police musste sich der Mann in stationäre Behandlung begeben. Rund eineinhalb Monate später verstarb er. Als die Witwe die Auszahlung der Versicherungsleistung beantragte, trat die Versicherung vom Vertrag zurück und erklärte dessen Anfechtung. Die Versicherung gab als Begründung an, dass der Versicherungsnehmer angeblich seine Nachmeldepflicht verletzt hätte.

Die Versicherung berief sich darauf, dass der Mann das Unternehmen vor Zugang der Police über die diagnostizierte Erkrankung informieren hätte müssen. Die Witwe berief sich hingegen auf ihren Versicherungsagenten: Dieser sei schon lange der Berater der Familie in Versicherungsfragen und habe auch beim Ausfüllen des Antrags geholfen. Ihm hätten sowohl ihr später verstorbener Ehemann als auch sie selbst die diagnostizierte Krankheit mündlich mitgeteilt.

Das Gericht entschied zu Gunsten der Witwe. Begründung: Da sie als Bezugsberechtigte derart konkrete Vorgänge beschrieben hätte, müsse die Versicherung detailliert gegenhalten und die angebliche Pflichtverletzung beweisen. Die Richter betonten, dass sich die Versicherung die Erklärungen der Eheleute gegenüber dem Versicherungsagenten gelten lassen muss. Außerdem reiche eine mündliche Benachrichtigung völlig aus

Wieder stärkere Nachfrage an Lebensversicherungen

Verfasst 25. Juni 2007 von yobern
Kategorien: Finanzen, News

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat seine neueste Broschüre „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2006“ veröffentlicht. Aus der Broschüre geht hervor, dass der Kapitalanlagebestand der Lebensversicherer 2006 einschließlich Pensionskassen rund 676 Mrd. Euro betrug. Hinzu kommen noch Kapitalanlagen bei den Rückversicherern für in Rückdeckung gegebenes Lebensgeschäft und das ebenfalls nicht enthaltene Kapitalanlagevolumen für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Das endgültige Geschäftsergebnis 2006 wurde mit 78,3 Mrd. Euro beziffert. Demnach wurden rund 2.000 Euro je Haushalt in Deutschland in Lebensversicherungen oder in von Lebensversicherern gegründete Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 4,1 Prozent.

Zeitgleich veröffentlichte auch die Deutsche Bundesbank ihre Zahlen. Demzufolge hat sich der Anteil der Lebensversicherer an der Geldvermögensbildung der privaten Haushalte von 19,1 % (2005) auf 19,9 % (2006) erhöht. Im Jahr 2004 hatte der Anteil noch 17,2 % betragen. Obwohl die Geldvermögensbildung insgesamt etwas zurückgegangen ist, lag der Absolutbetrag der Lebensversicherung mit 25,4 Mrd. Euro nur leicht unter dem Vorjahreswert (25,9 Mrd. Euro). Das gesamte Geldvermögen der privaten Haushalte allein bei Lebensversicherungen belief sich nach den Bundesbank-Zahlen Ende 2006 auf 695 Mrd. Euro.

Versicherung zahlt nicht bei jedem Wasserschaden

Verfasst 20. Juni 2007 von yobern
Kategorien: News

Wer dachte, dass die Hausratversicherung das Mobiliar gegen sämtliche Wasserschäden absichert, liegt falsch. Dringt beispielsweise bei einem Unwetter Wasser in den Keller ein, ist das kein Fall für die Hausrat- Police. Nur wer hier zusätzlich so genannte Elementarschäden mitversichert, ist dann bei einem Unwetter auf der sicheren Seite.

In der Regel sind über die Hausratversicherung nur Leitungswasserschäden versichert. Dazu zählen alle Schäden die z.B. durch undichte Leitungen oder defekte Geräte entstehen. Schäde, die durch eingedrungenes Regenwasser entstanden sind, übernimmt die Hausratversicherung nicht. Wenn beispielsweise der Regen durch ein offenes oder undichtes Fenster läuft, ist das durch die Hausrat-Police grundsätzlich nicht abgedeckt. Anders liegt der Fall jedoch, wenn bei einem Gewittersturm ein Fenster zerstört wird – etwa durch umherfliegende Dachziegel oder Äste – und dadurch Regenwasser eindringt. Denn dann handelt es sich um einen Sturmschaden und ab Windstärke 8 ist dieser in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings ist man als Versicherter auch dazu verpflichtet, den Schaden bereits während eines Unwetters zu mindern. Das heißt: Möbel sollten nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone transportiert werden und die Stellen, an denen das Regenwasser eintritt, sollten zumindest provisorisch abgedichtet werden.

Kfz-Versicherung Wissenswertes

Verfasst 18. Juni 2007 von yoman
Kategorien: Uncategorized

Wissenswertes über die KFZ-Versicherung findet sich auf online-kfz-versicherung.com.
Hier gibt es informatives wie z.B.

  • Tipps zur Beitragsberechnung
  • Informationen zu Deckunserweiterungen
  • oder die Einstufung des Ehegatten in die Schadenfreiheitsklassen
  • Um die richtige Versicherung zu finden sind diese Informationen sehr wichtig. Ansonsten können Sie nicht die richtigen Rabatte ausnuzten, die die Gesellschaf
    ten gewähren. Jede Versicherungsgesellschaft setzt bei der Fokussierung der Kundengruppen andere Schwerpunkte und rabattiert andere Faktoren. Aus diesem Grund ist auch ein Vergleich der Versicherungen grundlegend. Es lässt sich nicht pauschal festlegen, ob die HUK oder die Ontos die günstigste KFZ-Versicherung ist.
    Die Frage ist vielmehr, welche Versicherung ist für Sie die günstsigste. Dabei spielen sowohl der Wohnort, das Fahrzeig als auch der Beruf und die Familiensituation sowie einige weitere Faktoren eine Rolle. Nutzen Sie einen Vergleich und verändern einige Parameter, werden Sie auch festestellen, dass sich die Reihenfolge der Ergebnisse ebenso verändern wird. Eine entscheidende Frage dabei ist auch, wer das Fahrzeug benutzen wird. Je kleiner der Nutzerkreis ist, desto höher wird der Rabatt, den die Versicherung gewährt. Ein offener Nutzerkreis ist hingegen die teuerste Variante.
    Also, viel Spaß bei vergleichen.

    Kfz-Versicherung regelmäßig überprüfen

    Verfasst 13. Juni 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Wer bei seiner Kfz-Versicherung Geld sparen will, muss diese nicht unbedingt kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Versicherungsexperten raten dazu, die Autoversicherung einmal jährlich zu überprüfen und eventuell eine Umstellung des Tarifes vorzunehmen.

    Fast alle Versicherungen bieten zwischenzeitlich Kfz-Versicherungen an, die individuell an das Fahrzeug, den Halter oder die Fahrzeugnutzer angepasst werden können. Die Liste der möglichen Einflussfaktoren für eine günstigere Versicherungsprämie ist schier unendlich. Die wichtigsten und wohl auch bekanntesten Faktoren sind die Kilometerbegrenzung, die Altersgrenze oder die Einschränkung des Nutzerkreises.

    Daher sollte man in jedem Fall bei seiner Versicherung nachfragen und sich ein persönliches Angebot erstellen lassen. Denn mit dem Einschluss diverser Tarifmerkmale, an die man bei Versicherungsabschluss noch nicht gedacht hat oder die sich im Laufe der Zeit geändert haben, lässt sich durchaus der eine oder andere Euro sparen. Wichtig ist es jedoch auch, sich im Vorfeld Vergleichsangebote anderer Unternehmen einzuholen. Zum einen um das vorliegenden Angebot besser einstufen zu können, zum anderen um die Verhandlungsposition zu verbessern.

    Roaming-Obergrenzen beschlossen

    Verfasst 11. Juni 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Die letzte Hürde nach den langen Verhandlungen um die Absenkung der Roaming-Gebühren ist nun genommen: Die EU-Minister simmten einer einheitlichen Preisobergrenze für Handy-Telefonate im europäischen Ausland zu. Telefonate dürfen dann mit höchstens 49 Cent pro Minute plus Mehrwertsteuer berechnet werden. Angenommene Gespräche kosten maximal 24 Cent pro Minute plus Mehrwertsteuer. Für Deutschland ergibt dies einen Preis von ca. 58 Cent in der Minute für einen Anruf und ungefähr 29 Cent für ein angenommenes Gespräch.

    Die neue Verordnung zu den Roaming-Preisen soll voraussichtlich am 29. Juni veröffentlicht werden und einen Tag später in Kraft treten. Danach haben die Mobilfunkbetreiber einen Monat Zeit, um ihren Kunden den neuen Tarif anzubieten. Ab wann die Kunden exakt von den neuen Preisen profitieren können ist jedoch noch unklar. Dies hängt vom jeweiligen Mobilfunkanbieter ab, so dass noch niemand genau sagen kann, ob bereits in diesen Sommerferien oder doch erst Spätsommer oder gar Herbst zu den neuen günstigen Tarifen telefoniert werden kann.

    Es ist aber in jedem Fall ratsam, in den nächsten Monaten die Beilagen und Informationsblätter zur Handy-Rechnung genau zu lesen. Denn es ist zu erwarten, dass der persönliche Netzbetreiber einen Tarif anbietet, der unter dem des EU-Tarifes liegt. Wessen Handy-Vertrag gerade oder demnächst ausläuft sollte in jedem Fall warten, bis alle Anbieter ihre neuen Tarifmodelle vorgelegt haben. Mit einen ausführlichen Preis- und Leistungsvergleich lässt sich hier oftmals einiges sparen.

    Zu hohe Renditeprognosen bei Lebensversicherungen

    Verfasst 6. Juni 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Der Brancheninformationsdienst Map-Report führte vor kurzem eine Untersuchung zu Lebensversicherungen durch, die vor 12 Jahren abgeschlossen wurden. Ergebnis: Viele Lebensversicherungen können ihre Renditeprognosen, die sie bei Vertragsabschluss aufgestellt haben, nicht einhalten.

    Davon sind besonders Versicherungsnehmer betroffen, deren Policen jetzt auslaufen, da diese extrem unter dem Börsencrash von 2000 leiden. Die Lücke zwischen der Prognose und dem tatsächlichen Erlös ist bei diesen Verträgen besonders hoch, betrachten man z.B. deine 1995 prognostizierte Rendite von 6,19 Prozent und eine tatsächlich erzielte von 4,09.

    Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf die Auszahlung der prognostizierten Zahlen. Personen, die z.B. damals ihre Hausfinanzierung über eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, fehlt nun unter Umständen ein Teil des erwarteten Geldes, so dass ein höherer Betrag weiterfinanziert werden muss. Aber nicht nur für diesen Personenkreis wird die Differenz zwischen Prognose und tatsächlicher Rendite zum Problem.

    Unwetterschäden – Was zahlt welche Versicherung?

    Verfasst 4. Juni 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Gerade eben ist die erste Unwetterwelle des Jahres über Deutschland hinweggefegt. Dauerregen, Hagel und orkanartige Windstöße führten dabei nicht nur zu einem deutlichen Temperatursturz, sondern hinterließen auch Schäden in Millionenhöhe. Weitere Unwetter sind angekündigt. An welche Versicherung können sich Geschädigte halten?

    Bei Schäden durch Überschwemmungen kommen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nur dann auf, wenn zusätzlich eine Elementarschäden-Versicherung abgeschlossen wurde. Im Basisschutz sind lediglich Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser versichert. Sturmschäden sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung ab Windstärke 8 mitversichert. Als Mieter muss man sich in diesem Fall in erster Linie an die Hausratversicherung wenden. Diese ersetzt Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, die im Haus untergebracht sind. Der Versicherte aber verpflichtet, bereits während eines Unwetters den möglichen Schaden zu mindern. Außen am Haus angebrachte Gegenstände, wie z.B. Antennen oder Satellitenschüsseln ind meist nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze mitversichert. Als Vermieter oder Hausbesitzer sollte man sich nach einem Unwetter so schnell wie möglich mit seiner Wohngebäudeversicherung in Verbindung setzen. Diese Police zahlt für alle Schäden am Haus und Sachen, die mit dem Haus fest verbunden sind.

    Schäden durch Blitzeinschläge sind in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung üblicherweise mitversichert. Hierbei sind aber nur direkte Blitzeinschläge gemeint. Die viel öfter durch Blitze verursachten Überspannungsschäden an Elektrogeräten, sind nur dann mitversichert, wenn sie ausdrücklich in der Police erwähnt werden.

    Typische Unwetterschäden an Autos sind über die Kaskoversicherung gedeckt. Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Äste oder Ziegelsteine werden dabei als Teilkasko-Schäden eingestuft, so dass der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkasko-Versicherung nicht belastet wird. Begeht man allerdings aufgrund eines Unwetters einen Fahrfehler, ersetzt nur eine Vollkasko-Versicherung den Schaden. Wichtig ist es zudem, dass man zu Beginn eines angekündigten Unwetters darauf achtet, wo das Fahrzeug abgestellt wurde und man es gegebenenfalls umparkt. Denn bei grober Fahrlässigkeit, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

    Versicherung: Diebstahl und grobe Fahrlässigkeit

    Verfasst 30. Mai 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Ein Bild, das man im Sommer wieder häufiger sieht: Menschen sitzen in geselligen Runden in Straßencafés und Biergärten, ihre Taschen und Rucksäcke locker über der Stuhllehne hängend. Dies ist eine ganz normale Vorgehensweise; trotzdem sollten einige Grundregeln dabei beachtet werden. Denn eine offene Tasche oder ein aus dem Rucksack lugendes Mobiltelefon stellen ein verlockendes Angebot für Diebe dar. Sie müssen eigentlich nur noch zugreifen.

    Das Amtsgericht Köln wertet daher ein solches Verhalten auch als grob fahrlässig. Denn die betroffenen Gegenstände, befänden sich nicht mehr im persönlichen, sicheren Gewahrsam, so das Gericht. Im konkreten Fall, in dem es um ein gestohlenes Handy ging, verstieß der Besitzer laut Urteilsbegründung eindeutig mit seinem Verhalten gegen die Bedingungen seiner Elektronik-Versicherung.

    Die Kölner Richter sehen es als Nachlässigkeit an, seine Tasche an einer Stuhllehne und damit außerhalb des eigenen Blickfeldes zu verwahren. Dies sei gerade in Lokalen zu riskant, in denen sich viele fremde Menschen aufhalten. Damit man seinen Versicherungsschutz während eines Lokal- oder Biergartenbesuchs nicht verliert, sollte man seine Tasche entweder auf dem Schoß aufbewahren, oder ganz einfach Handy und Geldbörse vor sich auf den Tisch legen. Wer vom Tisch aufsteht, muss seine Wertgegenstände selbstverständlich wieder an sich nehmen oder einer Vertrauensperson die Aufsicht überlassen.

    Kfz-Versicherungsschutz bei Kindern im führerscheinfähigen Alter überprüfen

    Verfasst 25. Mai 2007 von yobern
    Kategorien: Uncategorized

    Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres haben viele Jugendliche schon den Führerschein in der Tasche. Da liegt es nahe, das Auto der Eltern zu fahren, wenn noch kein eigenes vor der Haustür steht. Die meisten Eltern gewähren ihren Kindern auch diesen Wunsch. Doch es sollte vor der Fahrt überprüft werden, ob die Kfz-Versicherung mögliche Schäden, die von einem jugendlichen Fahrers der unter 23 Jahren verursacht werden, deckt.

    In der Kfz-Versicherung existieren unterschiedliche Rabattsysteme, die auf den harten Preiskampf der Gesellschaften zurückzuführen sind. Die jährliche Fahrleistung mit dem Auto ist zum Beispiel eines dieser Kriterien. Aber auch die Garage, in der das Auto nachts stehen muss, bringt einiges an Preisvorteilen in der Kfz-Versicherung. Genauso spielt es eine wichtige Rolle, ob der Versicherungsnehmer im Außendienst beschäftigt ist und ob er allein oder weitere Personen das Fahrzeug nutzen. Die Frage ob kein Fahrer unter 23 Jahren demnach das Auto bewegt, gehört ebenso zu den Informationen, die die Versicherungsgesellschaft benötigt.

    Verneint der Versicherungsnehmer die Frage nach Fahrern unter 23 Jahren, dann erhält er einen größeren Preisnachlass, da bekannterweise jugendliche Fahrer gefährdeter sind. Daher kann es sein, dass bei Versicherungsabschluss ein deartiger Rabatttarif vereinbart wurde, da zu diesem Zeitpunkt die Tochter oder der Sohn noch minderjährig waren. Die Versicherung kann dann jedoch – sollte Fahrer unter 23 Jahren das versicherte Auto benutzen – den Schutz verweigern.

    Sobald die eigenen Kinder den erworben haben, sollte man daher unbedingt bei der Kfz-Versicherung nachfragen, ob das Fahrzeug von unter-23-jährigen bewegt werden darf. Dies sollte man sich zudem schriftlich bestätigen lassen. Dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

    Mehr Transparenz bei Kfz-Versicherungen gefordert

    Verfasst 22. Mai 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Deutschlands Autofahrer sind unsicher, welche Schäden von der Kfz-Versicherung abgedeckt werden. Du diesem Ergebnis kam eine repräsentative Umfrage unter 1000 Kfz-Versicherten im Auftrag der Axa Gruppe.

    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort „Vollkasko“ oft mit einem Rundumschutz gleichgesetzt. Der Leitungsumfang einer Vollkaskoversicherung ist tatsächlich sehr umfangreich. Dennoch gibt es Schadensfälle, die nicht abgedeckt sind. Dazu gehört zum Beispiel der Fall, dass die Autoreifen nachts von Unbekannten mit einem Messer zerstochen werden. 73 Prozent der Teilnehmer an der Umfrage glauben hingegen, das dieser Schaden durch eine Kfz-Versicherung versichert ist. Zudem nimmt auch jeder zweite Befrage an, dass die Versicherung greift, wenn das eigene Fahrzeug bei einer Probefahrt durch den Kaufinteressenten gestohlen wird. Derartige Fälle lassen sich jedoch nur zusätzlich über eine Allgefahrendeckung versichern. Diese ist eine Ergänzung zur Vollkaskoversicherung und sichert Schäden ab, die nicht im Basisschutz der Vollkaskoversicherung enthalten sind.

    Die oben genannten und weitere Beispiele aus der Umfrage machen die Unsicherheit der Versicherten hinsichtlich der Leistungen ihrer Kfz-Versicherung deutlich. Entsprechend eindeutig war auch das Fazit der Befragten: Die meisten wünschen sich sowohl weiter reichende Leistungen als auch mehr Transparenz bezüglich aller Schadensfälle. Dieser Punkt ist insbesondere den Vollkasko-Versicherten wichtig, die hinsichtlich des Versicherungsschutzes in der Befragung besonders häufig falsch lagen.

    Prozesskosten übersteigen oftmals den Streitwert

    Verfasst 14. Mai 2007 von yobern
    Kategorien: News, Uncategorized

    Ein Gerichtsstreit um die Schuldfrage nach einem Unfall kann Autofahrer teuer zu stehen kommen. Oftmals sind die mit einem Rechtsprozess verbunden Kosten weit höher als der entstandene Schaden. Dies verdeutlicht die neueste Prozesskostenübersicht des ADAC.

    Bis zu einem Streitwert von 3.000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst, so die Studie des ADAC. Grund für die hohen Prozesskosten sind unter anderem die im Sommer 2004 erhöhten Vergütungen für Rechtsanwälte sowie die zum 01. Januar 2007 gestiegene Mehrwertsteuer. Die Gerichtskosten sind an sich zwar umsatzsteuerneutral, bei den Anwaltsgebühren wird jedoch die volle Mehrwertsteuer berechnet.

    Da gerade Autofahrer oft in Situationen kommen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen, rät der ADAC grundsätzlich zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen. Denn zu gerichtlichen Auseinandersetzungen nach einem Unfall kann es immer kommen, auch wenn die Schuldfrage eigentlich klar ist.

    Versicherungsgesellschaften müssen den Rückkaufswert erläutern

    Verfasst 9. Mai 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Beim Verkauf bzw. Kündigung einer Lebensversicherung müssen  Versicherungsgesellschaften künftig dem Kunden die Berechnung des Rückkaufswertes genau erläutern. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Münchens hervor.

    Mit dem Urteil gab das Gericht einem 68-jährigen Recht, dem die Versicherung nun exakt vorrechnen muss, was sie bei der Ermittlung des Rückkaufswerts berücksichtigt hat. Dabei sind insbesondere die Abzüge für die Abschluss- und Stornokosten von großer Bedeutung. Gemäß eines früheren Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) beträgt die Höhe der Mindestrückzahlung ca. die Hälfte der eingezahlten Beträge.

    Bereits im Jahr 2005 ermahnte der Bundesgerichtshof (BGH) die Versicherungsgesellschaften, dass sie ihren Kunden nur unzureichend Auskunft darüber geben würden, wie viel sie bei einer eventuellen Kündigung oder Beitragsfreistellung ihres Vertrags erhalten. Die Bundesrichter setzten fest: Mindestens die Hälfte des Deckungskapitals müssen Lebensversicherungskunden bei der Kündigung zurückbekommen, und bei der Ermittlung des Deckungskapitals muss die Provision für den Vermittler gleichmäßig auf die gesamte geplante Laufzeit des Vertrags verteilt werden.

    Das nun vom Landgericht München bestätigte Urteil erleichtert nach Ansicht von Experten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts zahlreichen Lebensversicherungskunden die Durchsetzung von Nachzahlungsansprüchen. Nach Schätzungen von Verbraucherschützern haben noch Millionen von Lebensversicherungskunden nach früher Kündigung oder Beitragsfreistellung ihrer Verträge Anspruch auf eine Nachzahlung. Offenbar hat bisher nur ein kleiner Teil der Betroffenen ihre Forderung bisher geltend gemacht.

    Neue KFZ Versicherung

    Verfasst 9. Mai 2007 von yoman
    Kategorien: Finanzen

    Eine KFZ Versicherung braucht jeder von uns. Manche sogar mehrere, so dass im Schnitt 80 Mio KFZ Versicherungspolicen ind Detuschland abgeschlossen werden. Ein riesiger Markt, den der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft Deutschland (ZBAG)
    jetzt um eine weitere Gesellschaft bereichern werden. Dazu wurden beim Bundeskartellamt bereits die Anträge gestellt, damit ab Herbst die ersten Policen verkauft werden können. Bisher war der ADAC lediglich als Vermittler tätig und hat dabei Anträge der Zurich und der Kravag angeboten.

    Rente mit 67 – Berufsunfähigkeitsschutz anpassen !

    Verfasst 2. Mai 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist nun amtlich. Davon sind alle Personen ab dem Geburtsjahrgang 1964 betroffen. Das bedeutet: Um ohne Abzüge in den Genuss der Rentenzahlung zu kommen, müssen Arbeitnehmer dieser Jahrgänge zwei Jahre länger ihrer Berufstätigkeit nachgehen.

    In seiner letzten Veröffentlichung weist der Bund der Versicherten (BdV) darauf hin. Dass sich diese Tatsache auch auf privat Versicherte auswirken würde, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Daher sollte jeder bereits Versicherte versuchen, mit seiner jeweiligen Gesellschaft eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf das 67. Lebensjahr auszuhandeln. Und dies ohne erneute gesundheitliche Überprüfung.

    Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird noch immer von den Meisten unterschätzt. Statistisch gesehen muss jeder fünfte Angestellte sowie jeder dritte Arbeiter seinen Beruf vor dem Eintritt in das Rentenalter aufgeben. Im Gegensatz dazu ist lediglich jeder vierte Arbeitnehmer für diesen Fall abgesichert.

    Die private Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Wer sich versichern möchte, sollte dies so früh wie möglichst tun, denn das Eintrittsalter spielt in Bezug auf die Versicherungsprämie eine wichtige Rolle. Zudem sollte selbstverständlich auf eine entsprechende Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr geachtet werden

    Hausrat richtig absichern

    Verfasst 27. April 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Ob Einbruch, Wasserschaden oder Sturm – je mehr Hausrat, desto wichtiger die Versicherung. Doch nicht jede Police bietet ausreichend Schutz.
    Grundsätzlich sollte jeder eine Hausratversicherung besitzen. Denn schnell sind Schadenshöhen erreicht, die existenzbedrohend sind. Nur in wenigen Ausnahmen, kann auf eine Hausratpolice verzichtet werden: Wer beispielsweise kaum Möbel bzw. Wertsachen in seiner Wohnung hat, hat nicht viel zu verlieren. Hierbei kann man sich an folgende Faustregel halten: Ist der Hausrat mehr als 1.000 Euro wert, lohnt sich eine Hausratversicherung bereits, darunter nicht.

    Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung sollte man allerdings einen Preisvergleich durchführen. Denn die Prämien sind von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich. Grundsätzlich hängt der Jahresbeitrag einer Hausratversicherung einerseits von der Versicherungssumme ab, das heißt, vom Wert der versicherten Gegenstände. Zusätzlich spielt noch die Wohngegend eine wichtige Rolle. Je nach Risiko ordnen die Versicherer Städte und Gemeinden in Tarifzonen. Dabei sind die Jahresbeiträge auf dem Land günstiger als in der Stadt.

    Besonders wichtig ist die Berechnung der Versicherungssumme. Denn stimmt die Versicherungssumme nicht mit dem Neuwert des Hausrates überein, erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil des Schadens ersetzt. Diverse Versicherungsunternehmen haben hierfür Angebote mit einem so genannten „Unterversicherungsverzicht“ im Programm. Hier wird die Versicherungssumme nach einer bestimmten Formel ( z.B. Quadratmeter der Wohnung x  650 Euro) berechnet. Lebt man andererseits in einer billigst eingerichteten zu großen Wohnung, zahlt man dagegen zu hohe Beiträge.

    Es empfiehlt sich daher, die Höhe der Versicherungssumme möglichst exakt zu berechnen. Bei teuren Neuanschaffungen sollte die Deckungssumme der Hausratversicherung angeglichen werden.

    TIPP: Fertigen Sie eine Hausratliste an, um den Wert des eigenen Hausrats einschätzen zu können. Gehen Sie dabei genau vor und überschlagen Sie, was die Gegenstände neu kosten würden. Bei größeren Anschaffungen sollten Sie immer die Belege aufheben. Auf diese Weise kommen sie im Schadensfall leichter an Ihr Geld. Haben Sie ihre Hausratliste fertiggestellt, so ergibt der verzeichnete Gesamtbetrag die Versicherungssumme für Ihre Hausratversicherung. Bewahren Sie die Liste an einem sicheren Ort außerhalb der eigenen Wohnung auf, so dass sie auch im Schadensfall auf sie zurückgreifen können.

    Jeder Zweite vertraut seiner Versicherung beim Thema Altersvorsorge

    Verfasst 23. April 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Die Sorge um den Lebensstandard im hohen Alter ist ein Thema, das viele Deutsche beschäftigt. Wenn es speziell um Tipps und Lösungsvorschläge für die Altersvorsorge geht, vertraut man im Allgemeinen auf den Rat von Experten: 42 Prozent der Deutschen lassen sich direkt vom Versicherer oder Vertreter beraten, bevor sie einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abschließen. Von den 16- bis 19-Jährigen wenden sich sogar 57 Prozent und von den 20- bis 29-Jährigen jeder zweite direkt an die Versicherung. Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Studie von TNS Infratest im Auftrag von DBV-Winterthur und dem IMWF. Dabei wurden 1000 Bundesbürger ab 16 Jahren befragt.

    Den Teilnehmern wurden Fragen über ihre jetzigen Vorsorgebemühungen gestellt. Fast jeder Zweite (45,4%) ist der Meinung, dass er ausreichend fürs Alter vorsorge. Diese Ansicht wurde besonders häufig von Männern (48,6%) und der Altersgruppe der 26- bis 50-Jährigen (62,3%) vertreten. Immerhin jeder Fünfte bezeichnete den jetzigen Stand seiner Altersvorsorge als unzureichend – bei den 16- bis 35-Jährigen gab jeder Dritte diese Antwort.

    Von allen Befragten, die ihre Altervorsorge erst teilweise oder noch überhaupt nicht geregelt haben, würden sich 48 Prozent für ein Vorsorgeprodukt direkt an ihre Versicherung oder an einen Vermittler ihres Vertrauens wenden. Besonders wichtig erscheint den meisten eine lebenslange Rentenzahlung (61%) und die Sicherheit der Kapitalanlage (55,5%). Für 54 Prozent ist zudem die Absicherung der Hinterbliebenen von besonderer Bedeutung.

    Die Untersuchung brachte auch zutage, dass noch viele Deutsche einen gewissen Nachholbedarf in Sachen Altersvorsorge haben. 27 Prozent der Befragten gaben an, noch überhaupt kein Geld in die Altersvorsorge zu investieren. 12 Prozent legen bis zu 50 Euro im Monat zurück und 15 Prozent zwischen 51 und 100 Euro. Zwischen 101 und 200 Euro monatlich sparen 15 Prozent der Befragten für das Alter. Ebenfalls 15 Prozent legen mehr als 200 Euro pro Monat auf die hohe Kante.

    Roaming-Gebühren frühestens ab Herbst günstiger

    Verfasst 19. April 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Die Handytarife für Gespräche im Ausland sollen nach dem Willen des Industrie-Ausschusses im Europaparlament deutlich gesenkt werden. Am Donnerstag sprach sich das Gremium für eine Obergrenze von 40 Cent pro Gesprächsminute aus. Ein eingehender Anruf sollte maximal 15 Cent pro Minute kosten, so die Forderung der Abgeordneten.

    Anfang Mai erfolgt dann die Abstimmung im Europaparlament über eine Senkung der Auslandstarife für mobile Gespräche. Folgt das Plenum der Empfehlung des Ausschusses, so muss allerdings erst noch ein Kompromiss unter den Regierungen der EU-Staaten gefunden werden. Eine Einigung auf bestimmte Höchstpreise steht noch aus.

    Im März sprachen sich die für den Telekommunikationsbereich zuständigen EU-Minister bereits geschlossen für eine Senkung der Roaming-Gebühren aus. Auf einen Höchstpreis wollte man sich jedoch noch nicht festlegen.

    Die Empfehlung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist eine Obergrenze von 52 Cent pro Minute für ausgehende Telefonate und von 25 Cent für eingehende Anrufe. Die EU-Medienkommissarin Viviane Redings schlug hingegen eine Höchstgrenze von 44 Cent pro Minute.

    Die Bundesregierung hat es sich jedoch zur Aufgabe gemacht, dass eine Einigung noch vor Ende der deutschen Ratspräsidentschaft Ende Juni erfolgt. Das bedeutet, dass für die Urlaubssaison Sommer 2007 noch nicht mit günstigeren Auslandstarifen zu rechnen ist. Da den Mobilfunkanbietern für eine Umsetzung der Vorgaben bis zu drei Monate Zeit gegeben werden soll, dürften mobile Auslandsgespräche frühestens im Herbst günstiger werden.

    Gesetzentwurf zur Verbesserung des Versicherungsschutzes im Straßenverkehr bestätigt

    Verfasst 16. April 2007 von yobern
    Kategorien: News

    Vergangenen Mittwoch stimmte das Kabinett nach Angaben des Justizministeriums einem Entwurf der Bundesregierung zu, den Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu verbessern und den Wechsel zwischen Haftpflichtversicherungen zu erleichtern. Das zentrale Element der Gesetzesvorlage bildet die Stärkung der Rechte der Unfallopfer. So soll der Mindestversicherungsschutz ausgeweitet und die Haftungsbeträge im Straßenverkehr angehoben werden.

    Im Detail sieht der Gesetzesentwurf Folgendes vor:

    Bei Personenschäden wird demnächst die Mindestversicherungssumme nur noch für den gesamten Schadensfall gelten. Sie wird zwar in ihrer bisherigen Höhe von 7,5 Millionen Euro beibehalten, kann aber in Zukunft auch von einem einzelnen Unfallopfer ausgeschöpft werden.

    Bei der sog. Gefährdungshaftung (d. h. ein Unfallgegner haftet, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt) werden die Haftungshöchstbeträge erhöht. Bei Personenschäden ist dann künftig eine Maximalsumme von fünf Millionen Euro pro Schadensfall zu zahlen. Für Sachschäden gilt dann ein maximaler Haftungsbetrag von einer Million Euro je Schadensfall. Bei Gefahrguttransporten werden die Haftungshöchstbeträge für Personenschäden und für Schäden an unbeweglichen Sachen (z.B. Beschädigung eines Hauses) auf je zehn Millionen Euro angehoben.

    In Zukunft soll auch der Entschädigungsfonds für Fahrzeugschäden haften, die durch ein nicht zu ermittelndes Fahrzeug verursacht wurden (z.B. Fahrerflucht), sofern bei demselben Unfall neben dem Sachschaden auch ein Personenschaden angerichtet wurde. Bisher waren Schäden am Fahrzeug von der Haftung des Fonds ausgeklammert. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass Personen, die durch nicht versicherte selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder landwirtschaftliche Anhänger geschädigt werden, eine Ausgleichszahlung erhalten, auch wenn der Schädigende zahlungsunfähig ist.

    Ein Fahrzeuginsasse soll nun nicht mehr vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden können mit dem Argument, er hätte wissen müssen oder können, dass der Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stand.

    Die Versicherungsnehmer können auch künftig jederzeit während des Vertragsverhältnisses eine Bescheinigung über ihre Schadenfreiheit oder Art und Umfang gegen sie geltend gemachter Schadensersatzansprüche verlangen. Auf diese Weise wird der Vergleich der Angebote für Kfz-Haftpflichtversicherungen deutlich vereinfacht und der Wechsel zu einer günstigeren Versicherung immens erleichtert.